Feuerwehr Sahrendorf/Schätzendorf  

                   Ortswehr der Samtgemeinde Hanstedt                  

Montag, April 29, 2024

Rauchmelder

  • Seit dem 01.Januar 2016 sind Rauchwarnmelder in Niedersachsen Pflicht

Installieren sie in Ihrer Wohnung Rauchmelder. Die meisten Brandopfer schliefen beim Ausbruch des Feuers. Sie sind nicht an der Einwirkung der Flammen gestorben, sondern an den Rauchgasen. Eine schlafende Person kann den Rauch nicht wahrnehmen, sie wird im Schlaf bewusstlos und stirb an den giftigen Rauchgasen. Bereit 3 Atemzüge können tödlich sein! Rauchmelder können die Bewohner rechtzeitig warnen, somit haben diese die Möglichkeit das Gebäude zu verlassen. Rauchmelder sind eine gute Investition zur eigenen Sicherheit!

Seit März 2012 besteht in Niedersachsen die Rauchwarnmelderplicht für Neubauten! Ab November 2012 für Bestandsbauten mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2015! Rauchwarnmelder müssen im Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluren angebracht werden! Dies wird in den §§ 44 (NBauO) Niedersächsischen Bauordnung beschrieben!

Zur Zeit werden keine Kontrollen durchgeführt, ob und wo Rauchwarnmelder installiert worden sind! Sollten aber bei einem Brand Personen zu Schaden kommen, könnte ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet werden! Versicherungen können im Schadenfall die Leistungen kürzen! Sind keine Rauchwarnmelder installiert, liegt ein Verstoß gegen die Bauordnung vor! Die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften in der Bauordnung sind Bestandteile der Versicherungsbedingungen der Wohngebäude und Hausratsversicherungen! In Mietwohnungen ist für die Installation und Wartung der Rauchwarnmelder der Vermieter zuständig! Hierzu gehört die Funktionsbereitschaft und der Batteriewechsel! Die Wartungskosten können über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden! In Eigenheimen ist der Eigentümer für die Unterhaltung der Rauchmelder zuständig!

Wenn Sie Rauchwarnmelder installieren, achten Sie auf das Prüfzeichen EN 14604!  Es gibt Rauchwarnmelder mit Vernetzung über Verkabelung oder Funk, sowie nicht vernetzte Geräte! Für welches Gerät Sie sich entscheiden ist ihnen überlassen! Vernetzte Rachwarnmelder haben den Vorteil, dass Sie auch alarmiert werden wenn in einem anderen Bereich des Gebäudes ein Feuer entsteht! Auch im Bereich der Energieversorgung sind unterschiedliche Geräte auf dem Markt! Es gibt Rauchmelder mit wechselbaren Batterien, oder fest eingebaute Batterien! Bis zu 10 Jahren Batterielaufzeit sind bei einigen Geräten möglich! Um die Funktionssicherheit zu gewährleisten sollten die Melder alle 10 Jahre ausgetauscht werden! Es sind Geräte für unter 10,-€ auf dem Markt erhältlich! Von diesen ist abzuraten! Lassen Sie sich von Fachleuten beraten, ihr Schornsteinfeger ist zum Beisspiel ein Ansprechpartner!

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst Du der Verwendung von Coockies zu.